PING-Anrufe

Hast Du das auch schon einmal erlebt?

Wer ein- und dieselbe Mail an eine größere Adressliste verschicken will, muss sich genau überlegen, wie er das tut. Wenn jeder Adressat sehen kann, wer die Mail noch erhalten hat, liegt im Regelfall ein Verstoß gegen den Datenschutz vor. Die Devise bei Adresslisten muss deshalb lauten: Versand per „bcc" statt „cc"! Dagegen wird ständig verstoßen.

Die Cc-Funktion ist bei Adresslisten tückisch, auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht.

Die hessische Aufsicht nennt drei gravierende Beispiele von Verstößen bei Adresslisten

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